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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Plön e.V. findest du hier .

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Lehrgänge und Kurse

Teilnahmebedingungen

 

Bedingungen für die Teilnahme an Maßnahmen des Lern- und Bildungsangebotes der DLRG Plön e.V.

 

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an Maßnahmen des Lern- und Bildungsangebotes der DLRG Plön e.V. ("DLRG Plön"). Das Lern- und Bildungsangebot der DLRG Plön ist auf deren Internetseite ploen.dlrg.de/kurse-undsicherheit/anmeldung/ abrufbar. Bei Interesse an einem dort angebotenen Lehrgang erfolgt die Anmeldung durch den Teilnehmer grundsätzlich persönlich. Mit jeder Anmeldung sind die folgenden Teilnahmebedingungen anzuerkennen, gleiches gilt, wenn die Anmeldung seitens des Verwalters erfolgt. In diesem Fall müssen die Zustimmungen aktiv durch den Teilnehmer erteilt werden.

§ 1 Anmeldung

(1) Die Anmeldung von Teilnehmern erfolgt über die Internetseite der DLRG Plön. Dazu füllt der Teilnehmer oder sein (gesetzlicher) Vertreter die mit als Pflichtfelder gekennzeichneten Felder des Onlineformulars für die Anmeldung vor dem auf der Internetseite angegebenen Meldeschluss vollständig und wahrheitsgemäß aus. Anschließend bestätigt der Teilnehmer die Anmeldung durch einen Klick auf den "Anmelden"-Button.

(2) Anschließend wird an die in der Onlineanmeldung angegebene E-Mail- Adresse eine E-Mail mit einem von dem Teilnehmer zu bestätigender Link versandt. Unter dem Link kann der Teilnehmer seine Anmeldedaten einsehen, ändern und bei Bedarf von seinem Recht zur Absage der Teilnahme gemäß nachfolgendem § 2 Abs. 1 dieser Teilnahmebedingungen Gebrauch machen. Bei einer Anmeldung durch den Verwalter bestätigt bzw. korrigiert der Teilnehmer in diesem Schritt die Zustimmung zu Datenschutz, den Teilnahmebedingungen sowie alle weiteren Angaben. Anmeldungen ohne Bestätigung des Teilnehmers werden nicht zum Lehrgang zugelassen.

(3) Ein Vertrag über die Teilnahme am Lehrgang kommt erst zustande, wenn dem Teilnehmer eine separate Einladung zugeht. Automatisierte E-Mails sowie E-Mails, die der Information und der Kommunikation mit dem Teilnehmer dienen, stellen explizit keine Annahme seines Antrages auf Teilnahme dar.

(4) Anmeldungen, die nach Ablauf der für den jeweiligen Lehrgang relevanten Meldefrist bei der DLRG Plön eingehen, werden nicht bestätigt. Ferner werden Lehrgänge grundsätzlich erst ab der angegebenen Mindestpersonenzahl durchgeführt. Bei Teilnehmerzahlen unter der angegebenen Mindestteilnehmerzahl entscheidet die Lehrgangsleitung, ob der Lehrgang trotzdem stattfindet.

§ 2 Absage der  Teilnahme am Lehrgang, Lehrgangsabsage und Lehrgangsgebühren

(1) Jeder Teilnehmer kann seine Teilnahme am Lehrgang bis zum Meldeschluss kostenfrei absagen. Die Absage ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Teilnehmer diese der DLRG Plön bis zum letzten Tag der Anmeldefrist unter Verwendung des Links über die Internetseite mitgeteilt hat.

(2) Die DLRG Plön teilt dem Teilnehmer in Textform innerhalb von drei Werktagen nach dem Meldeschluss mit, ob der Lehrgang stattfindet und ob der Teilnehmer ein Lehrgangsplatz erhalten hat (Einladung). Findet der Lehrgang nicht statt oder hat der Teilnehmer keinen Platz erhalten, stellt die entsprechende Mitteilung eine Ablehnung des Antrages auf Teilnahme dar, der somit erlischt.

(3) Geht die Absage des Teilnehmers der DLRG Plön erst nach dem letzten Tag der Anmeldefrist zu oder bleibt ein Teilnehmer einem Lehrgang fern, werden die Lehrgangsgebühren in voller Höhe fällig und in Rechnung gestellt. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der DLRG Plön ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Liegt ein gewichtiger Entschuldigungsgrund vor, kann der Teilnehmer einen formlosen Kulanzantrag an die DLRG Plön richten.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie bis zum Meldeschluss für diesen Lehrgang an die DLRG Plön einzureichen und auf Verlangen zum Lehrgang im Original mitzubringen.

(2) Werden die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht nachgewiesen, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn, die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren.

(3) Sofern ein Lehrgang die Befürwortung der zuständigen Gliederung voraussetzt, muss diese bis zum Meldeschluss vorliegen. Sofern diese nicht bestätigt wurde, oder verweigert wurde, ist eine Teilnahme nicht möglich.

(4) Minderjährige Teilnehmer müssen nach Online-Anmeldung die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) widerrufen werden.

(5) Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.

(6) Die Nicht-Teilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Absage des Teilnehmer nach § 2 Abs. 3 Satz 1dieser Teilnahmebedingungen gleich.

§ 4 Teilnahmegebühren

(1) Der auf der Internetseite abrufbaren Lehrgangsbeschreibung ist die Höhe des Teilnahmebeitrages und die Möglichkeiten der Zahlungsabwicklung zu entnehmen.

(2) Die Zahlung kann durch Überweisung des Teilnahmebeitrages ausgeführt werden hat auf das Konto der DLRG Plön zu erfolgen. Mit der Überweisung sind der Name, die Lehrgangsnummer und die Rechnungsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung nicht möglich. Bankverbindung für Lehrgänge der DLRG Plön: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Schleswig-Holstein Plön e.V. Förde Sparkasse IBAN: DE03 2105 0170 0000 0080 60 BIC: NOLADE21KIE

§ 5 Lehrgangsänderungen

Die DLRG Plön behält sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühr kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

§ 6 Teilnahme und Lizensierung

Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung. Diese dient vor allem der Vorlage bei der Gliederung. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

§ 7 Verpflegung und Unterkunft

Der auf der Internetseite abrufbaren Lehrgangsbeschreibung ist zu entnehmen, ob Verpflegung und Unterkunft bereitgestellt werden. Sofern in der Lehrgangsbeschreibung keine anderen Regelungen vorliegen, ist die Teilnahme obligatorisch.

§ 8 Fahrtkosten

Fahrtkosten und Kosten für die Unterkunft werden nicht erstattet.

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